Diskriminierung in Stellenanzeigen vermeiden

Diskriminierung beschreibt die unterschiedliche Behandlung von Menschen. Diese kann auf verschiedenen Eigenschaften beruhen. Besonders häufig werden Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe oder Herkunft, ihrer Religion oder wegen ihres Alters diskriminiert. Neben der Gruppe von benachteiligten Personen gibt es oft auch eine Gruppe von Personen, die dadurch Vorteile hat.

Diskriminierung beschreibt die unterschiedliche Behandlung von Menschen. Diese kann auf verschiedenen Eigenschaften beruhen. Besonders häufig werden Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe oder Herkunft, ihrer Religion oder wegen ihres Alters diskriminiert. Neben der Gruppe von benachteiligten Personen gibt es oft auch eine Gruppe von Personen, die dadurch Vorteile hat.

Diskriminierung entsteht durch Vorurteile

Meistens beruht Diskriminierung auf Vorurteilen. Vorurteile hat jeder Mensch. Aber man sollte sich bewusst sein, dass diese Vorurteile in den meisten Fällen nicht gerechtfertigt sind. Um Diskriminierung zu erkennen und vorzubeugen, sollte man sich zunächst darüber bewusst werden, welche Vorurteile man selbst hat. Bekommt man zum Beispiel eine Bewerbung von einer Ende 50-jährigen Person, sollte man sich fragen, ob dieser Mensch wirklich schon so alt und unflexibel ist, wie er im eigenen Kopf erscheint. Andersherum gilt genau das gleiche: Bewirbt sich ein 20-jähriger Mensch auf eine Junior-Position, wird die Erfahrung für diese Stelle nur anhand des Alters beurteilt und vielleicht ein Praktikum nahegelegt. Gleichzeitig gibt es viele Jobs, von denen wir über Jahrzehnte gelernt haben, sie seien »Männer-Jobs« oder »Frauenberufe«. Frauen haben es dadurch in vielen handwerklichen Berufen schwer, Männer werden belächelt, wenn sie »Krankenschwestern« sind.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

In Deutschland ist der Schutz vor Diskriminierung gesetzlich geregelt. Das AGG besagt wörtlich: »Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.« Aber auch in der UN Menschenrechtskonvention steht in den Artikeln 1 und 2 geschrieben, dass alle Menschen die gleiche Würde und die gleichen Rechte haben und daher nicht diskriminiert werden dürfen.

Wie wirkt sich das auf Stellenanzeigen aus?

Im ersten Schritt müssen Stellenanzeigen so formuliert sein, dass sie keine Personengruppen ausschließen oder benachteiligen. Das heißt, dass man neben dem obligatorischen (m/w) im Stellentitel zum Beispiel nicht in die Ausschreibung schreiben darf, dass man nur junge dynamische Männer mit christlichen Werten sucht. Aber auch abseits des AGG sollte man sich Gedanken zur verwendeten Sprache in Stellenanzeigen machen. Man kann zum Beispiel herauslesen, ob eine Anzeige von einem Mann oder einer Frau verfasst wurde. So gibt es zum Beispiel Formulierungen, die Frauen (auch unbewusst und ungewollt) ausschließen, einfach weil sie als männlich wahrgenommen werden. Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Stellenanzeigen auch mal vom anderen Geschlecht gegenlesen. Sprache beeinflusst unser Denken und ist kein Extra, ohne das unser Leben auch gut funktionieren würde. Sie ist der Kern unserer Kommunikation, deshalb formt sie die Art, wie wir die Welt betrachten. Sprache verknüpft bestimmte Wörter mit Bildern und Vorstellungen. Das hat nicht nur Auswirkungen darauf, wie wir bestimmte Attribute wahrnehmen, sondern auch darauf, wie wir ganze Sachverhalte beurteilen. »Ich lade Sie dann zum Vorstellungsgespräch mit dem Personalleiter und 2 Sachbearbeitern, die Ihre Kollegen sein werden, ein.« Wie sieht diese Runde in Ihrem Kopf aus?

männlich, weiblich und divers

Seit einigen Monaten taucht neben dem (m/w) in Stellenanzeigen oft auch noch ein »d«, »n« oder Sternchen auf. Das ist die Reaktion auf ein Gerichtsurteil vom November 2017, in dem beschlossen wurde, dass neben der männlichen und weiblichen auch eine dritte Geschlechteridentität akzeptiert werden müsse. Geklagt hatte eine intersexuelle Person, die ihren Geburtseintrag korrigieren lassen wollte, sich jedoch weder dem männlichen Geschlecht, noch dem weiblichen zugehörig gefühlt hatte. Möchten Sie noch bessere Stellenanzeigen schreiben? In unserem E-Book gibt's alle Tipps dazu:

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